6 nicht hauptamtliche Personen, 3 Hauptamtliche: Der Vergabeausschuss besteht aus 9 vom Erzbischof von Hamburg zu bestellenden Personen über 18 Jahren: jeweils 2 katholische Personen je Bistumsteil, die in keinem kirchlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, 2 im pastoralen Dienst stehende Hauptamtliche, ein*e Mitarbeiter*in aus dem Bereich Pastoral im Erzbischöflichen Generalvikariat (EGV). Im Gesetz über den pastoralen Innovationsfonds (PastIfG) sind in § 7 alle Bestimmungen zum Vergabeausschuss festgelegt.
Die Entscheidung über einen Antrag liegt somit – wenn alle Mitglieder des Vergabeausschusses in der Sitzung anwesend sind – mehrheitlich bei nichthauptamtlich beim Erzbistum Hamburg beschäftigten Katholik*innen. 2023 finden 2 Sitzungen statt, ab 2024 sind es 3 Sitzungen pro Jahr, jeweils binnen 4 Wochen nach den Stichtagen zur fristgerechten Einreichung der Anträge.
Garantierte Umsetzungschance: 100 %. Wird ein Antrag bewilligt, kann die Person oder Gruppe, die den Antrag gestellt hat, das geplante innovative pastorale Projekt sofort umsetzen.
Die von Erzbischof Dr. Heße beauftragten Mitglieder im Vergabeausschuss sind folgende Personen: