6 nicht hauptamtliche Personen, 3 Hauptamtliche: Der Vergabeausschuss besteht aus 9 vom Erzbischof von Hamburg zu bestellenden Personen über 18 Jahren: jeweils 2 katholische Personen je Bistumsteil, die in keinem kirchlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, 2 im pastoralen Dienst stehende Hauptamtliche, ein*e Mitarbeiter*in aus dem Bereich Pastoral im Erzbischöflichen Generalvikariat (EGV). Im Gesetz über den pastoralen Innovationsfonds (PastIfG) sind in § 7 alle Bestimmungen zum Vergabeausschuss festgelegt.
Die Entscheidung über einen Antrag liegt somit – wenn alle Mitglieder des Vergabeausschusses in der Sitzung anwesend sind – mehrheitlich bei nichthauptamtlich beim Erzbistum Hamburg beschäftigten Katholik*innen. 2023 finden 2 Sitzungen statt, ab 2024 sind es 3 Sitzungen pro Jahr, jeweils binnen 4 Wochen nach den Stichtagen zur fristgerechten Einreichung der Anträge.
Garantierte Umsetzungschance: 100 %. Wird ein Antrag bewilligt, kann die Person oder Gruppe, die den Antrag gestellt hat, das geplante innovative pastorale Projekt sofort umsetzen.