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Es geht um die Verwirklichung Ihrer Idee – und bares Geld!

Alles richtig machen: Welche Angaben im Projektantrag gemacht werden müssen, ist detailliert im Gesetz über den pastoralen Innovationsfonds (PastIfG) in § 6 beschrieben. Auch, welche Unterlagen beigefügt werden müssen.

Nutzen Sie die Checkliste, um sicherzugehen, dass Sie das Formular für den Projektantrag richtig ausgefüllt haben und Ihr Antrag vollständig ist. Wenn Sie weitere Unterstützung brauchen, nehmen Sie bitte Beratung in Anspruch, z.B. über die Digitale Sprechstunde.

Anträge können zu den folgenden Stichtagen gestellt werden:  bis zum 31. Januar, bis zum 31. Mai, bis zum 30. September. Im Jahr 2023 kann erstmalig zum 31. Mai ein Antrag gestellt werden.

Gut zu wissen:

  • Ein Folgeantrag kann für ein bereits bewilligtes Projekt einmalig gestellt werden, sofern der Erfolg des Projektes nachgewiesen werden kann.
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